Sehr geehrte Eltern,

auf Grundlage der Elften Allgemeinverfügung des Landkreises Potsdam-Mittelmark über die häusliche Absonderung und Gesundheitsbeobachtung von Personen, die mit dem neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2)  infiziert sind, von Verdachtspersonen, Ausscheidern, engen Kontaktpersonen einschließlich der Kontaktpersonen im Setting Gemeinschaftseinrichtung des Landkreises Potsdam-Mittelmark, weise ich Sie auf folgende Veränderungen hinsichtlich des Umgangs mit positiven Selbsttests hin:

  1. Bei der Durchführung eines Selbsttests ist zu beachten, dass bei positivem Befund zukünftig keine Testung via PCR-Test zur Bestätigung notwendig ist, sondern
  2. eine Testung in einer zertifizierten Schnellteststelle (Testzentren, Apotheken etc.) fortan als ausreichend für den Nachweis einer Infektion mit COVID-19 angesehen wird.
  3. Der positive Befund der zertifizierten Schnellteststelle ist damit ebenso eine hinreichende Legitimation zur Absonderung der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und soll beim Sekretariat eingereicht werden.

Die Schule übernimmt dann, sofern organisatorisch möglich, die Meldungen zur Kontaktnachverfolgung an der Gesundheitsamt.