Sehr geehrte Schulgemeinschaft,

nach dem gegenwärtigen Stand der Planungen ist für die Schul- und Unterrichtsorganisation ab dem 12. April 2021 vorgesehen, dass die seit dem 15. März 2021 eingerichtete Organisation des Unterrichts fortgeführt wird.

Für die Schul- und Unterrichtsorganisation ab dem 12. April 2021 gilt demnach Folgendes, und zwar vorbehaltlich aufgrund der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens zu dessen Eindämmung notwendiger Änderungen von Rechtsvorschriften, insbesondere der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung, über die ich Sie zu gegebener Zeit informieren würde:

  1. Die Erziehungsberechtigten der Schüler/innen entscheiden über die weitere Teilnahme am Präsenzunterricht mit folgenden Maßgaben:
    1. In dem seit dem 15. März 2021 eingerichteten Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht verbleiben die Schüler/innen der Abschlussklassen Jahrgang 10. Eine Befreiung von der Teilnahme an den Präsenzphasen des Wechselunterrichts ist nicht möglich.
    2. Die Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht und zur Teilnahme an schriftlichen Arbeiten (hier sind Klassenarbeiten gemeint), die die Präsenz der Schüler/innen voraussetzen, bleiben unberührt.
    3. Die Erziehungsberechtigten informieren die Schuleiter/innen wöchentlich (jeweils bis Mittwoch der Vorwoche) formlos darüber, dass das Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen wird.
  2. Die Durchführung von Schülerbetriebspraktika ist fakultativ, d.h. die Verpflichtung zur Durchführung eines Schülerbetriebspraktikums in Jahrgangsstufe 9 wird für das verbleibende Schuljahr 2020/2021 aufgehoben.
    1. Der zeitliche Rahmen aller im Schuljahr 2020/2021 durchzuführenden Schülerbetriebspraktika kann weiterhin auf eine Woche verkürzt werden. Sollte sich die Schule für die Durchführung von Schülerbetriebspraktika entscheiden und nicht jede Schülerin/jeder Schüler einen ihren Interessen und Neigungen entsprechenden Praktikumsplatz finden, besteht weiterhin die Möglichkeit der begründeten Nicht-Teilnahme.
    2. Wir weisen allerdings darauf hin, dass die Durchführung der Schülerbetriebspraktika ein maßgeblicher Bestandteil der Berufs- und Studienorientierung sind und auf Grund der dringend notwendigen Orientierung am Arbeitsmarkt durchgeführt werden sollten. Ich bitte daher die Eltern hier pädagogisch sinnvoll auf die Schüler/innen einzuwirken.
  3. Die Organisation der Prüfungen in der Jahrgangsstufe 10 wird planmäßig fortgeführt.
    1. Für die Durchführung der Prüfungen (Haupttermine) ab dem 15. April 2021 wird an den allgemein bildenden Schulen der Präsenzunterricht an den Prüfungsterminen ausgesetzt; damit kann gewährleistet werden, dass die Prüfungen in ruhiger Atmosphäre durchgeführt werden können und die Schulen nicht neben den Prüfungen auch den Präsenzunterricht organisieren müssen.
  4. Wir sind weiterhin bemüht die Teststrategie für die Schüler/innen und das päd. Personal umzusetzen.
    1. Die Schulen werden voraussichtlich vor und während der Osterferien zunächst mit insgesamt mehr als zwei Millionen Selbsttest beliefert, sodass alle Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft so ausgestattet sind, dass sich alle Schüler/innen und alle an der Schule Tätigen zweimal in jeder Schulwoche selbst testen können.
    2. Bis zum Ende der Osterferien werde ich Sie über die Details der konkretisierten Teststrategie informieren, die ab der 15. KW (12. bis 16. April 2021) umgesetzt werden soll.