Organisatorische Maßnahmen ab dem 04.04.2022

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schüler:innen,

mit Beschluss des Landeskabinetts vom 29.03.2022 ändern sich auf Grundlage der SARS-CoV-2-lfSBMV die organisatorischen Rahmenbedingungen in Schule, über die wir Sie und Euch rechtzeitig informieren möchten.

1. Sämtliche Abstandsregeln in Schule entfallen mit Wirkung zum 04.04.2022.

2. Die Maskenpflicht wird bei der Nutzung des ÖPNV beibehalten. Im Innen- und Außenbereich der Schule besteht keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske. In Anbetracht der in Kürze beginnenden Osterferien und auch darüber hinaus, empfehle ich jedoch die individuelle Prüfung zur freiwilligen Entscheidung der Fortführung der Maßnahme. Wir als Schulgemeinschaft billigen und unterstützen individuelle Entscheidungen aller an der Schulkultur Beteiligten freiwillig eine Maske zu tragen.

3. Das Testkonzept bleibt unverändert bis zum 02.05.2022 bestehen. Ungeimpfte und nicht genesene Schüler:innen, bzw. Genesene, deren Genesung älter als 90 Tage ist, testen sich verpflichtend an drei nicht aufeinanderfolgenden Tagen in der Woche (Montag, Mittwoch, Freitag), um das Schulgelände betreten zu dürfen. Für Lehrkräfte und das pädagogische Personal gelten die selben Regelungen, mit dem Hinweis, dass eine Testung täglich zu erfolgen hat.

4. Ab dem 02.05.2022 entfällt das Testkonzept ersatzlos. Es besteht für alle Beteiligten der Schulkultur keine Testpflicht.

5. Bzgl. des Inektionsschutzes gilt weiterhin, dass alle an der Schulkultur Beteiligten der Schule automatisch fern bleiben, sofern Sie Covid19-typische Krankheitssymptome aufweisen.

6. Gremiensitzungen können wieder vollständig in Präsenz abgehalten werden.

7. Im Musikunterricht ist das Singen und Spielen von Blasinstrumenten ab dem 02.04.2022 uneingeschränkt möglich.