Sehr geehrte Schulgemeinschaft

ich möchte Sie gern über folgende organisatorische Maßnahmen für die Woche ab dem 12.04.2021 informieren.

1. Die Jahrgangsstufen 7 bis 9 verbleiben ausschließlich im Distanzunterricht. Bitte prüfen Sie gemeinsam mit den Kindern, ob alle technischen Voraussetzungen (Moodle, Office 365) vorliegen. Melden Sie uns ggf. Anfragen zur Zurücksetzung von Passwörtern.

2. Die Jahrgangsstufe 10 nimmt im Wechselmodell am Präsenzunterricht teil. Es besteht Schulpflicht. Der Unterricht wird nach vollständiger Stundentafel erteilt. Bitte beachten Sie dazu den Vertretungsplan.

3. Die Organisation sämtlicher Prüfungen im Zusammenhang mit den Abschlussprüfungen der Jahrgangsstufe 10 werden planmäßig fortgeführt. Bitte beachten Sie an den Prüfungstagen ebenfalls analog zu den bereits erfolgten Probeprüfungen den Vertretungsplan.

4. Für die Jahrgangsstufe 10 werden wir in der kommenden Woche bei Vorlage der Einverständniserklärung mit dem Testverfahren beginnen. Die notwendigen Selbsttests sind an die Schule geliefert worden. Um den Unterricht nicht unnötig zu stören, werden die Tests vereinzelt an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben. Ich bitte Sie inständig die angebotene Testmöglichkeit im häuslichen Umfeld wahrzunehmen. Sollte der Test negativ ausfallen, kann die Schülerin oder der Schüler am Präsenzunterricht im Wechselmodell teilnehmen. Sollte der Test hingegen positiv ausfallen, ist dies an das Sekretariat zu melden und umgehend ärztlicher Beistand zur Abklärung via PCR-Test einzuholen. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler nehmen bis zur Klärung nicht am Präsenzunterricht teil. Sollte der PCR-Test ebenfalls positiv ausfallen, ist auch dies umgehend an die Schule zu melden, sodass in Zusammenarbeit mit den hiesigen Gesundheitsämtern entsprechende Maßnahmen getroffen werden können.

5. Im Musikunterricht darf weiterhin nicht gesungen und es dürfen ferner keine Blasinstrumente verwendet werden.

6. Der schulpraktische Sportunterricht in geschlossenen Räumen ist weiterhin untersagt. Die Durchführung von Bewegungsangeboten unter freiem Himmel bleibt bei entsprechender Witterung erlaubt. Über die Durchführung entscheidet die jeweilige Sportfachlehrkraft.

7. Die Durchführung von Schulfahrten bleibt weiterhin untersagt.

Für den Schulbetrieb ab dem 19.04.2021 und der Durchführung des Testkonzepts ergehen noch weitere Hinweise nach Fertigstellung der notwendigen Anpassungen der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. Wir versuchen auch hier rechtzeitig zu informieren und zu organisieren.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.