Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund der achten Verordnung zur Änderung der 7. Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 7. SARS-CoV-2-EindV) vom 6. März 2021 (GVBl.II/21, [Nr. 24]) zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Mai 2021 (GVBl.II/21, [Nr. 54]) ergeben sich für die Beschulung ab dem 07.06.2021 folgende organisatorische Maßnahmen:

  1. Der Unterricht in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 erfolgt im gemeinsamen vollständigen Präsenzunterricht aller Schülerinnen und Schüler. Dabei ist zu beachten, dass in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die am Montag, den 7. Juni 2021 innerhalb der letzten sieben Tage laut Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts einen Inzidenzwert von unter 50 an drei Tagen ununterbrochen aufweisen, der Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler in ungeteilten Lerngruppen gestattet ist. Derzeit wird dieser Umstand für den Landkreis Potsdam-Mittelmark zutreffen, sodass auch unsere Schule den vollen Präsenzunterricht anbieten wird. Die vollständige Öffnung gilt ab dem Montag, der auf die Bekanntgabe der Unterschreitung des Schwellenwertes von 50 folgt. Die weiterführenden Schulen in diesen Landkreisen und kreisfreien Städten führen den vollen Präsenzunterricht bis zu den Sommerferien fort. Es sei denn, es kommt zu einer Inzidenz über 100. Sollte dieser Umstand eintreten, werden wir Sie an gesonderter Stelle informieren.
  2. Für die Erteilung des vollständigen Präsenzunterrichts besteht weiterhin Schulpflicht. Die in der Eindämmungsverordnung nach §17a definierte Teststrategie im Verbund mit den geltenden Vorschriften zum Zutrittsverbot bleiben bestehen. Dabei gilt zu beachten:
  3. Alle Schülerinnen und Schüler testen sich jeweils im häuslichen Rahmen für die Schultage für folgende Tage einer Schulwoche und weisen den entsprechenden Test schriftlich mit Hilfe der bereitgestellten Formulare nach.

4. Sollten Eltern der Erteilung des Präsenzunterrichts unter den dargestellten Maßnahmen widersprechen, kann bei vollem Präsenzunterricht kein Angebot für den Distanzunterricht erwartet werden. Wir werden die Moodle-Kurse weiterhin für alle Lernenden vorhalten, müssen jedoch auf Grund der organisatorischen Gegebenheiten darauf verweisen, dass die Lerninhalte so aufbereitet werden, dass eine selbstständige Erschließung durch die Schülerinnen und Schüler erfolgen muss.
An den relevanten Tagen finden sich die alle Lernenden bitte mindestens 20 Minuten vor Unterrichtsbeginn auf dem Schulhof ein. Sie werden dort von der im jeweils ersten Block zu unterrichtenden Lehrkraft in Empfang genommen und die Nachweise über die Selbsttestung werden vor dem Betreten des Schulgebäudes geprüft. Sollte dies auf Grund von unzumutbaren Witterungsbedingungen nicht möglich sein, finden sich die Lernenden ohne Umwege in den jeweiligen Unterrichtsräumen ein und zeigen dort ihren jeweiligen Nachweis vor. Bitte informieren Sie sich dazu fortlaufend unter unserem digitalen schwarzen Brett in der App oder unter http://www.gesamtschule-teltow.de/defaultsite/vertretungsplan/# .

5. Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung bzw. einer FFP2-Maske bleibt mit Ausnahme der Stoßlüftungsphasen im Unterricht auf dem gesamten Schulgelände für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige päd. Personal obligatorisch. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler ebenso während der Nutzung des ÖPNV innerhalb des Schülerverkehrs.

6. Der Unterricht erfolgt nach voller Stundentafel gemäß den Bildungsgangverordnungen.

7. Exkursionen sind im Rahmen eines Schultages gestattet.

8. Zeugnisausgaben sind im Sinne einer schulischen Veranstaltung möglich. Die Beteiligung der Eltern würde jedoch den eigentlichen Anlass zu einer Abschlussfeier überführen. Hierfür gelten die Bestimmungen nach §7 Abs. 1 der Eindämmungsverordnung hinsichtlich Veranstaltungen und Zusammenkünfte mit Unterhaltungscharakter. Diese Art von Veranstaltungen sind organisatorisch durch die Schule nicht zu bewältigen. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass auf die Teilnahme der Eltern bei Zeugnisausgaben in diesem Jahr verzichtet werden muss. Dies gilt insbesondere für die Jahrgangsstufe 10.

9. Im Musikunterricht darf weiterhin nicht gesungen und es dürfen keine Blasinstrumente gespielt werden.

10. Der schulpraktische Sportunterricht einschließlich des Schwimmunterrichts ist weiterhin in geschlossenen Räumen untersagt. Der Sportunterricht unter freiem Himmel bleibt davon unberührt.

11. Weiterhin sind folgende Maßnahmen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes zu beachten:

    1. Wahrung der korrekten Hust- und Niesetikette.
    2. Regelmäßiges und gründliches Waschen der Hände mit Wasser und Seife.
    3. Nutzung der vielfältigen Angebote zur Handdesinfektion innerhalb des Schulgebäudes.
    4. Berührung von Augen, Nase und Mund sind zu vermeiden.
    5. Ausleih- und Tauschverbot von Gegenständen mit anderen Personen. Ich bitte hier insbesondere auf die Vollständigkeit der Unterrichtsmaterialien zu achten.
    6. Bitte wirken Sie in den genannten Zusammenhängen erneut pädagogisch auf Ihre Kinder ein und unterstützen Sie so unsere Arbeit im Schulalltag.

12. Zum Impfkonzept für Schülerinnen und Schüler werde ich Sie an geeigneter Stelle informieren, sobald hier verlässliche Informationen vorliegen.

Ich danke Ihnen sehr für Ihr Verständnis und Ihre breite Unterstützung. Als Schulgemeinschaft freuen wir uns darauf alle Schülerinnen und Schüler wieder gemeinsam an unserer Schule begrüßen zu können und die letzten Wochen des Schuljahres als pädagogische Einheit zu begehen.

Anschreiben Eltern

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